Bürgergeld weg: So funktioniert die neue Grundsicherung |Politics

TTS-Player überspringenArtikel Vitalesen

Berlin – [–>Gut drei Jahre nach der Einführung ist das Bürgergeld Geschichte. Der Bundestag hat heute die Abschaffung beschlossen. Ab 1. Juli tritt stattdessen die neue Grundsicherung in Kraft. Sie betrifft gut fünf Millionen Menschen. Am Bürgergeld gab es von Beginn an heftige Kritik: zu teuer, zu bürokratisch, zu zahm gegenüber Arbeitsverweigerern. Das soll sich nun ändern. Das neue Gesetz soll mehr als eine Namensänderung werden.

Vor der Abstimmung gab es noch mal eine hitzige Debatte über die Stütze-Reform. SPD-Abgeordneter Jens Peick sagte, mit der Grundsicherung gehe es der schwarz-roten Regierung darum, „Menschen in Arbeit zu bringen“. Die Reform sei kein großer Systemwechsel, sondern ein „Nachschärfen“. Peick stellte klar: „Wer sich an die Regeln hält, für den ändert sich nichts.“ Und weiter: „Wer ein Bild vom Untergang des Sozialstaats zeichnet, macht sich des Populismus schuldig.“

Linnemann: „Es ist etwas aus dem Lot geraten“

Wird die neue Grundsicherung wirklich mehr Menschen in Arbeit bringen und Kosten sparen? AfD-Abgeordnete Gerrit Huy hat da ihre Zweifel. Sie warnt zudem vor Missbrauch. „Es findet keine Vorab-Prüfung von Auslandsgeldern ([–>Vermögen im Ausland, d. Red.)[–> statt“, so Huy. Sie rechnet damit, dass auch in Zukunft „die SUVs der Bürgergeld-Empfänger“ vor den Ämtern stehen würden.

Timon Dzienus (29, Grüne)

Foto: Bundestags TV

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gab mit Blick auf das Bürgergeld zu: „Es ist etwas aus dem Lot geraten.“ Die neue Grundsicherung werde das System wieder gerechter machen. Grünen-Abgeordneter Timon Dzienus kritisierte die CDU hart. Diese würde ständig einzelne Bevölkerungsgruppen für Probleme im Land verantwortlich machen, in diesem Fall die Bürgergeldbezieher. Er bezeichnete die Grundsicherung als „unsozialen Mist“. Sie beweise, dass in der Regierungskoalition ein „Grundmisstrauen gegen die Bevölkerung“ bestehe.

Was hat der Bundestag nun genau beschlossen? BILD klärt auf.

Miete und Heizung

Angemessene Miet- und Heizkosten werden grundsätzlich weiter übernommen. Neu ist aber: Wer in einer zu großen oder zu teuren Wohnung wohnt (Miethöhe hängt von der Stadt ab), muss künftig schneller umziehen. Die bisherige Schutzzeit von zwölf Monaten („Karenzzeit“) gilt nicht mehr. Eine Ausnahme gilt hier nur noch für Familien mit Kindern: Bis zum 1,5-fachen der als angemessen geltenden Miete werden die Kosten in den ersten zwölf Monaten erstattet.

Vermögen

In der Grundsicherung wird es beim Vermögen deutlich strenger. Die beim Bürgergeld geltende Karenzzeit mit einem pauschalen Schonvermögen von 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr fällt weg. Künftig wird das Schonvermögen wieder nach Alter gestaffelt:

  • Bis 30 Jahre: 5000 Euro
  • Ab 31 Jahre: 10.000 Euro
  • Ab 41 Jahre: 12.500 Euro
  • Ab 51 Jahre: 20.000 Euro

Heißt: Junge Leistungsbezieher müssen deutlich schneller ihr Erspartes aufbrauchen. Und selbst im Alter sind es nur noch maximal 20.000 Euro.

Regelsätze

Die Regelsätze bleiben unverändert. Alleinstehende erhalten 563 Euro monatlich, jeder Partner 506 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Strafen

Wer bisher z.B. Termine beim Jobcenter geschwänzt hatte, musste mit einer Kürzung des Bürgergelds von zehn Prozent und schrittweise auch mehr (bis 30 %) rechnen. Künftig kann das Jobcenter die Grundsicherung direkt um 30 % kürzen (also um 169 Euro/Monat). Und zwar bis zu drei Monate lang. Das gilt auch für Stütze-Empfänger, die eine Weiterbildung abbrechen oder sich nicht bewerben.

Achtung: Wer drei Jobcenter-Termine schwänzt, erhält gar kein Geld mehr. Bei Alleinstehenden kann in diesem Fall zudem die Mietzahlung gestrichen werden. Die Streichung der Unterkunftskosten ist jedoch nicht möglich, sobald andere Familienmitglieder, etwa Kinder, mit in der Wohnung leben.

Es gibt aber auch Entlastung: Wer wegen einer psychischen Erkrankung Probleme hat, Termine wahrzunehmen, soll nicht pauschal sanktioniert werden. Und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen sollen in Zukunft auch intensiver betreut werden.

Die BILD-Reform-Analyse: Grundsicherung statt Bürgergeld

Quelle: BILD

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