Glockner-Prozess: Urteil zu Tragödie ist gefallen – News

Im Januar 2025 starb eine Bergsteigerin am Grossglockner, ihr Partner rettete sich. Welche Verantwortung trägt er?

Darum geht es: Das Landesgericht Innsbruck hat in einem aufsehenerregenden Prozess geurteilt. Angeklagt war ein 37-jähriger Österreicher. Er hatte im Januar 2025 mit seiner Partnerin versucht, den Grossglockner zu besteigen. Das Paar geriet in Schwierigkeiten. Mitten in der Nacht verliess der Alpinist seine Freundin, sie erfror allein knapp unterhalb des Gipfels, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert». Der Vorwurf an ihren Partner: grob fahrlässige Tötung. Nun hat das Gericht den Angeklagten zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Legende:


Der Grossglockner ist mit knapp 3800 Metern der höchste Berg Österreichs. Diese Aufnahme stammt vom Parkplatz des Lucknerhauses auf 1920 Metern, wo das Paar am Morgen des 18. Januar 2025 aufbrach.


Florian Fuchs / Creative Commons

Tour am Grossglockner: Wie es zu dem Tod der 33-jährigen Bergsteigerin kam, wurde schon vor dem Prozess detailliert rekonstruiert. Am Morgen des 18. Januar brach das Paar auf. Es wollte den Grossglockner via den besonders anspruchsvollen Stüdlgrat besteigen. Schon tagsüber verzögerte sich der Aufstieg um mehrere Stunden. Das Paar entschied sich gegen eine Umkehr. Selbst als die Bergrettung einen Helikopter schickte, gab es kein Notrufsignal ab. In der Nacht verschlechterte sich das Wetter. Bei starken Windböen fiel die Temperatur auf minus acht Grad. Gegen zwei Uhr morgens verliess der Angeklagte seine Partnerin. Er gelangte zu einer Schutzhütte. Sie erfror.


Quelle: der Standard Grossglockner, 3‘798m Normalroute ca. 0-2 Uhr ca. 3:30 UhrErzherzog-Johann-Hütte 3‘454 m

Deshalb erregt der Fall so viel Aufsehen: Der Fall hat schon vor Prozessstart ein enormes Medienecho erzeugt. Während des Prozesses tickerten mehrere Onlineportale live aus dem Gerichtssaal. Das hat verschiedene Gründe: Zum einen handelt der Fall von emotionalen Fragen – von Verantwortung und Fahrlässigkeit am Berg, von gefährlichem Ehrgeiz, falscher Ausrüstung und dem Unwillen, umzukehren. Zum anderen berührt er ein juristisches Problem: Wann macht sich ein Bergsteiger schuldig, wenn er am Berg die falsche Entscheidung trifft – und alpinistisch erfahrener als der Rest der Gruppe ist? Im Fall eines Schuldspruchs sprach «Der Standard» gar von einem «Paradigmenwechsel» im Bergsport.

Wer haftet am Berg? Die Rechtslage in der Schweiz


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Wie ist die Rechtslage in der Schweiz, wenn erfahrene Bergsteigerinnen mit weniger erfahrenen unterwegs sind?

Über den Prozess in Innsbruck hat Radio SRF mit Sarah Umbricht gesprochen, Leiterin des Rechtsdiensts beim Schweizer Alpenclub SAC. Sie erklärt: Auch in der Schweiz gibt es die Rechtsfigur einer «faktischen Führerschaft». Die tritt ein, wenn eine Bergsteigerin über mehr Erfahrung als ihre Begleiter verfügt und sich die Gruppe auf diese Erfahrung verlässt.

Eine Person in der «faktischen Führerschaft» muss Sorge tragen, dass ihre Entscheidungen die Gruppe nicht gefährden – etwa bei der Routenführung oder der Wahl der Ausrüstung.

Sarah Umbricht betont aber auch: Grundsätzlich gilt in den Bergen Eigenverantwortung. Ihr Praxistipp lautet: «Wir empfehlen einfach immer, dass die erfahrenen Personen die weniger erfahrenen mit in die Tourenplanung einbeziehen. Dass sie aktiv abfragen ‹Was würdest du machen, wenn du mit Leuten auf gleichem Niveau unterwegs bist?›»

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Für sie war es die erste Tour auf dem Berg, er hatte den Gipfel schon mehrfach bestiegen. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn für den deutlich erfahreneren Alpinisten. Fraglich war deshalb, inwiefern er eine besondere Verantwortung für den Verlauf der Tour trug. Die Staatsanwaltschaft machte ihm mehrere Vorwürfe: unter anderem die schlechte Planung und Ausrüstung, die verpassten Anrufe der Bergrettung, und dass der Angeklagte seine Partnerin schutzlos ohne Rettungsdecke oder Biwak zurückliess. Ihm drohten bis zu drei Jahre Haft.

Das sagte die Verteidigung: Der Angeklagte bezeichnete sich als «Hobbybergsteiger» und betonte, seine Partnerin hätte ihre eigenen Entscheidungen getroffen. Sein Anwalt sprach von einer Beziehung «auf Augenhöhe». In ihrer Darstellung entschied sich die Verunglückte selbst gegen eine Umkehr, bevor sie in der Nacht dramatisch zusammenbrach und nicht mehr weiterklettern konnte.

Aussagen des Alpin-Sachverständigers


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Im Prozess sagte auch ein Alpin-Sachverständiger aus. Einerseits bewertete er den Angeklagten als äusserst leistungsstarken und erfahrenen Bergsteiger. Andererseits zählte er viele Fehler des Mannes auf, dessen Alpin-Kenntnisse aus der Praxis und aus Online-Videos stammen. «Nicht angemessen», «unverständlich», «absolut inkompetent» – so beschrieb der Experte die mangelhafte Kommunikation des Angeklagten mit Rettungskräften und dessen mangelnde Seiltechnik.

Begründung des Urteils zu fünf Monaten auf Bewährung und Geldstrafe: Der Richter am Landesgericht Innsbruck – selbst Bergretter und Flugrettungssanitäter – sieht im Angeklagten einen erfahrenen Bergsteiger. Seine Partnerin sei von ihm «alpinistisch Galaxien entfernt» gewesen. Darauf hätte der Angeklagte besser eingehen müssen. Die Süddeutsche Zeitung zitiert ihn mit den Worten: «Das ist Weitergehen um jeden Preis.»

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